Was kostet Teilzeit wirklich?
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Viele Menschen unterschätzen die wahren Kosten von Teilzeitarbeit. Auf den ersten Blick scheint es einfach: 60% arbeiten bedeutet 40% weniger Lohn. Doch die Realität ist komplexer – und teurer.
In der Schweiz wird nur der Lohn oberhalb des Koordinationsabzugs (2026: CHF 26'460) in der Pensionskasse (BVG) versichert. Dieser Abzug bleibt bei vielen Arbeitgebern gleich hoch – unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Beispiel: Bei CHF 85'000 Jahreslohn und 100% Pensum sind CHF 58'540 BVG-versichert. Bei 60% Pensum (CHF 51'000) sind nur noch CHF 24'540 versichert – das sind nur 42% des ursprünglichen BVG-Lohns, obwohl du 60% arbeitest!
Frauen erhalten in der Schweiz durchschnittlich 33% weniger Rente als Männer. Der Hauptgrund: Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche für Familie und Kinderbetreuung. Der Koordinationsabzug verstärkt diesen Effekt massiv.
Der Koordinationsabzug (CHF 26'460) wird bei Standard-Pensionskassen nicht ans Pensum angepasst. Bei 60% Pensum «frisst» dieser Abzug einen viel grösseren Anteil deines Lohns. Einige moderne Arbeitgeber bieten jedoch angepasste BVG-Lösungen an.
Die AHV-Rente basiert auf deinem durchschnittlichen Lebenseinkommen. Teilzeitjahre senken diesen Durchschnitt. Für die maximale AHV-Rente (CHF 2'520/Monat) brauchst du einen Durchschnitt von ca. CHF 90'720/Jahr über alle Beitragsjahre.
Ja, zum Beispiel durch: Säule 3a (steuerlich absetzbar, max. CHF 7'258/Jahr mit PK), freiwillige PK-Einkäufe, oder Investitionen in die Säule 3b. Neu ab 2026: Nicht ausgeschöpfte Beiträge können bis 10 Jahre rückwirkend eingekauft werden.
Frag deinen Arbeitgeber, ob er den Koordinationsabzug ans Pensum anpasst. Immer mehr Firmen bieten diese Option an. Falls nicht, prüfe private Vorsorgelösungen.