Arbeitszeit nach Schweizer Recht
Beginn, Ende und Pausenregelung wählen.
Netto-Arbeitszeit und Zuschläge ermitteln.
Einhaltung der ArG-Vorschriften kontrollieren.
| Arbeitszeit | Mindestpause |
|---|---|
| > 5.5 Stunden | 15 Minuten |
| > 7 Stunden | 30 Minuten |
| > 9 Stunden | 60 Minuten |
| Art | Zuschlag |
|---|---|
| Nachtarbeit (22–06 Uhr) | +10% Zeit/Lohn |
| Sonntagsarbeit | +50% Lohn |
| Überzeit (nach 45/50h) | +25% Lohn |
Täglich: Mind. 11 Stunden
(1× pro Woche auf 8h kürzbar)
Wochenende: Mind. 35 Stunden zusammenhängend
Arbeitszeitrahmen: Max. 14h pro Tag
Schwangere/Stillende:
Max. 9h/Tag, 12h Ruhezeit
Jugendliche (< 18):
Max. 9h/Tag, keine Nacht-/Sonntagsarbeit
45-Stunden-Woche: Büropersonal, technische Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, Industriearbeiter
50-Stunden-Woche: Alle anderen Arbeitnehmer (z.B. Gastgewerbe, Landwirtschaft, kleine Detailhändler)
Quelle: SECO - Arbeitsrecht
Der Stundenrechner hilft dir, deine Arbeitszeit nach den Vorgaben des Schweizer Arbeitsgesetzes (ArG) zu berechnen. Er berücksichtigt gesetzliche Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie spezielle Regelungen für Schwangere, Stillende und Jugendliche.
| Arbeitnehmerkategorie | Wöchentliche Höchstarbeitszeit | Tägliche Höchstarbeitszeit |
|---|---|---|
| Büropersonal, Industrie, Detailhandel | 45 Stunden | 12.5 Stunden (inkl. Pausen) |
| Gastgewerbe, Landwirtschaft, andere | 50 Stunden | 12.5 Stunden (inkl. Pausen) |
| Schwangere/Stillende | 45/50 Stunden | 9 Stunden |
| Jugendliche unter 18 Jahren | 45/50 Stunden | 9 Stunden |
Je nach Länge der Arbeitszeit sind folgende Mindestpausen vorgeschrieben:
Für Nacht- und Sonntagsarbeit gelten besondere Zuschlagsregelungen:
Das Schweizer Arbeitsgesetz schreibt folgende Mindestruhezeiten vor:
Die 50-Stunden-Woche gilt für Arbeitnehmer in gewerblichen Betrieben wie Gastgewerbe, Landwirtschaft und kleinen Detailhandelsbetrieben. Für Büropersonal, technische Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben und Industriearbeiter gilt die 45-Stunden-Woche (Art. 9 ArG).
«Überzeit» ist die gesetzlich definierte Zeit, die über die vertraglich vereinbarte und die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45h bzw. 50h) hinausgeht. «Überstunden» ist ein umgangssprachlicher Begriff für Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit, aber nicht zwingend über die Höchstarbeitszeit.
Ja. Schwangere und stillende Frauen dürfen maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten, unabhängig von der Branche. Zudem ist eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden vorgeschrieben (Art. 35a ArG).
Nein. Für Jugendliche unter 18 Jahren sind Nachtarbeit (22:00–06:00 Uhr) und Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in sehr wenigen Berufen möglich (Art. 31 ArG).
Der «Arbeitszeitrahmen» – also die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende inklusive Pausen – darf grundsätzlich 14 Stunden nicht überschreiten. Längere Zeiträume sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen von der zuständigen Behörde bewilligt werden.
Als Nachtarbeit gilt jede Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Bei bestimmten Betrieben kann die Nachtarbeitszeit von 22:00 bis 06:00 Uhr festgelegt werden (Art. 17 ArG). Für Nachtarbeit steht ein Zeitzuschlag von 10% oder ein Lohnzuschlag von 10% zu.