DEFR
1

Arbeitszeit eingeben

Beginn, Ende und Pausenregelung wählen.

2

Berechnen

Netto-Arbeitszeit und Zuschläge ermitteln.

3

Prüfung

Einhaltung der ArG-Vorschriften kontrollieren.

45h: Büro, Industrie, Detailhandel | 50h: Gastgewerbe, Landwirtschaft u.a.
Optional: Zur Prüfung der 11h-Ruhezeit
1

Gesetzliche Pausen (Art. 15 ArG)

ArbeitszeitMindestpause
> 5.5 Stunden15 Minuten
> 7 Stunden30 Minuten
> 9 Stunden60 Minuten
2

Zuschläge

ArtZuschlag
Nachtarbeit (22–06 Uhr)+10% Zeit/Lohn
Sonntagsarbeit+50% Lohn
Überzeit (nach 45/50h)+25% Lohn
3

Ruhezeiten

Täglich: Mind. 11 Stunden
(1× pro Woche auf 8h kürzbar)

Wochenende: Mind. 35 Stunden zusammenhängend

Arbeitszeitrahmen: Max. 14h pro Tag

4

Sonderregeln

Schwangere/Stillende:
Max. 9h/Tag, 12h Ruhezeit

Jugendliche (< 18):
Max. 9h/Tag, keine Nacht-/Sonntagsarbeit

Wer gilt als was?

45-Stunden-Woche: Büropersonal, technische Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, Industriearbeiter

50-Stunden-Woche: Alle anderen Arbeitnehmer (z.B. Gastgewerbe, Landwirtschaft, kleine Detailhändler)

Quelle: SECO - Arbeitsrecht

Arbeitszeit korrekt berechnen nach Schweizer Arbeitsgesetz

Der Stundenrechner hilft dir, deine Arbeitszeit nach den Vorgaben des Schweizer Arbeitsgesetzes (ArG) zu berechnen. Er berücksichtigt gesetzliche Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie spezielle Regelungen für Schwangere, Stillende und Jugendliche.

Gesetzliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz

Arbeitnehmerkategorie Wöchentliche Höchstarbeitszeit Tägliche Höchstarbeitszeit
Büropersonal, Industrie, Detailhandel 45 Stunden 12.5 Stunden (inkl. Pausen)
Gastgewerbe, Landwirtschaft, andere 50 Stunden 12.5 Stunden (inkl. Pausen)
Schwangere/Stillende 45/50 Stunden 9 Stunden
Jugendliche unter 18 Jahren 45/50 Stunden 9 Stunden

Gesetzliche Pausen (Art. 15 ArG)

Je nach Länge der Arbeitszeit sind folgende Mindestpausen vorgeschrieben:

Nacht- und Sonntagsarbeit: Zuschläge

Für Nacht- und Sonntagsarbeit gelten besondere Zuschlagsregelungen:

Ruhezeiten gemäss Arbeitsgesetz

Das Schweizer Arbeitsgesetz schreibt folgende Mindestruhezeiten vor:

Häufige Fragen zum Stundenrechner

Wer darf maximal 50 Stunden pro Woche arbeiten?

Die 50-Stunden-Woche gilt für Arbeitnehmer in gewerblichen Betrieben wie Gastgewerbe, Landwirtschaft und kleinen Detailhandelsbetrieben. Für Büropersonal, technische Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben und Industriearbeiter gilt die 45-Stunden-Woche (Art. 9 ArG).

Was ist der Unterschied zwischen Überzeit und Überstunden?

«Überzeit» ist die gesetzlich definierte Zeit, die über die vertraglich vereinbarte und die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45h bzw. 50h) hinausgeht. «Überstunden» ist ein umgangssprachlicher Begriff für Mehrarbeit über die vereinbarte Arbeitszeit, aber nicht zwingend über die Höchstarbeitszeit.

Muss ich als Schwangere früher Feierabend machen?

Ja. Schwangere und stillende Frauen dürfen maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten, unabhängig von der Branche. Zudem ist eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden vorgeschrieben (Art. 35a ArG).

Dürfen Jugendliche nachts oder sonntags arbeiten?

Nein. Für Jugendliche unter 18 Jahren sind Nachtarbeit (22:00–06:00 Uhr) und Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in sehr wenigen Berufen möglich (Art. 31 ArG).

Was passiert, wenn ich länger als 14 Stunden unterwegs bin?

Der «Arbeitszeitrahmen» – also die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende inklusive Pausen – darf grundsätzlich 14 Stunden nicht überschreiten. Längere Zeiträume sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen von der zuständigen Behörde bewilligt werden.

Wie wird Nachtarbeit definiert?

Als Nachtarbeit gilt jede Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Bei bestimmten Betrieben kann die Nachtarbeitszeit von 22:00 bis 06:00 Uhr festgelegt werden (Art. 17 ArG). Für Nachtarbeit steht ein Zeitzuschlag von 10% oder ein Lohnzuschlag von 10% zu.