DEFR
Aktueller Referenzzinssatz
1.25%
Gültig seit 3. September 2025
Quelle: BWO
1

Mietvertrag

Gib deine aktuelle Miete und den Referenzzinssatz bei Vertragsabschluss ein.

2

Zinssatz

Wähle den Referenzzinssatz bei der letzten Mietzinsfestsetzung.

3

Anpassung

Sieh, ob du eine Mietsenkung verlangen kannst.

CHF
Mietzins ohne Nebenkosten (Heizung, etc.)
3.00%
2.75%
2.50%
2.25%
2.00%
1.75%
1.50%
1.25%
Steht im Mietvertrag oder auf der letzten Mietzinsanpassung

Nicht sicher?

Der Referenzzinssatz steht auf dem Mietvertrag (seit 2008) oder auf der letzten Mitteilung zur Mietzinsanpassung. Falls nicht vorhanden, gilt der Satz bei Mietbeginn.

Mögliche Mietsenkung
- CHF 43.65
pro Monat (2.91% Senkung)

Berechnung

Referenzzinssatz bei Festsetzung1.50%
Aktueller Referenzzinssatz1.25%
Differenz-0.25%
Mietzinsanpassung-2.91%
Neuer MietzinsCHF 1'456.35

Ersparnis

Pro MonatCHF 43.65
Pro JahrCHF 523.80

Wichtig

Der Vermieter kann Kostensteigerungen gegenrechnen: 40% Teuerung seit letzter Festsetzung plus allgemeine Kostensteigerungen (ca. 0.5% pro Jahr). Die effektive Senkung kann daher geringer ausfallen.

So verlangst du eine Mietsenkung

4 Schritte nach Mieterverband:

  1. Anspruch prüfen – Liegt dein Referenzzinssatz über dem aktuellen? Dann hast du Anspruch.
  2. Herabsetzungsbegehren stellen – Schriftlich per Einschreiben an den Vermieter, vor Ablauf der Kündigungsfrist.
  3. 30 Tage warten – Der Vermieter muss innerhalb von 30 Tagen antworten.
  4. Schlichtungsbehörde – Bei Ablehnung oder Nicht-Antwort: Innert 30 Tagen (max. 60 Tage nach Begehren) zur Schlichtungsbehörde.

Senkungssätze nach Referenzzinssatz

Senkung bei aktuellem Referenzzinssatz von 1.25%:

Bisheriger Zinssatz Senkung Bei CHF 1'500
1.50%−2.91%−CHF 43.65
1.75%−5.82%−CHF 87.30
2.00%−8.73%−CHF 130.95
2.25%−11.64%−CHF 174.60
2.50%−14.55%−CHF 218.25

Formel: 2.91% Senkung pro 0.25% Zinsdifferenz. Der Vermieter kann Teuerung (40%) und Kostensteigerungen gegenrechnen.

Rechtliche Beratung nötig?

Bei Fragen zur Mietzinsanpassung oder wenn der Vermieter nicht reagiert: Bei JUSTIS erhältst du auch bei noch nicht versicherten Fällen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Zu JUSTIS

So funktioniert der Mietzinsrechner

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist die Grundlage für Mietzinsanpassungen in der Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich publiziert und basiert auf dem Durchschnittszinssatz für Hypotheken.

Die Formel zur Mietzinsanpassung

Die Berechnung basiert auf der sogenannten «relativen Methode»:

Diese unterschiedlichen Sätze ergeben sich mathematisch: Eine Erhöhung um 3% und anschliessende Senkung um 2.91% führt wieder zum ursprünglichen Betrag.

Häufige Fragen

Wie verlange ich eine Mietsenkung?

Schreibe deinem Vermieter einen eingeschriebenen Brief mit Verweis auf den gesunkenen Referenzzinssatz. Verlange die Anpassung per nächstmöglichem Kündigungstermin. Der Vermieter muss innerhalb von 30 Tagen antworten. Musterbriefe findest du beim Mieterverband.

Was kann der Vermieter gegenrechnen?

Der Vermieter kann 40% der Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) seit der letzten Festsetzung geltend machen. Zusätzlich werden oft allgemeine Kostensteigerungen von 0.5% pro Jahr akzeptiert. Wertvermehrende Investitionen können ebenfalls angerechnet werden.

Gilt die Berechnung auch für Altbauwohnungen?

Ja, der Referenzzinssatz gilt für alle Mietverhältnisse in der Schweiz – Neubau wie Altbau. Bei Altbauten vor 2008 gilt der Zinssatz bei Einführung (3.50%) oder der Satz bei der letzten dokumentierten Mietzinsanpassung.

Was ist, wenn mein Vermieter nicht reagiert?

Wenn der Vermieter nicht innerhalb von 30 Tagen antwortet oder die Senkung ablehnt, kannst du zur Schlichtungsbehörde deines Kantons gehen. Das Verfahren ist kostenlos und einfach. Die Behörde vermittelt zwischen den Parteien.

Kann ich rückwirkend eine Senkung verlangen?

Nein, eine Mietsenkung wirkt immer erst ab dem nächstmöglichen Kündigungstermin (meist 3 Monate). Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung für die Vergangenheit. Deshalb lohnt es sich, schnell zu handeln.