DEFR
1

Ferienanspruch

Gib deinen jährlichen Ferienanspruch in Tagen ein.

2

Art & Dauer

Wähle den Grund und die Dauer der Abwesenheit.

3

Kürzung

Sieh, wie viele Ferientage dir noch zustehen.

Gesetzliches Minimum: 4 Wochen (20 Tage)
20 Tage
Verbleibender Ferienanspruch

Berechnung

Ferienanspruch 20 Tage
Abwesenheit 3 Monate
Freie Monate (keine Kürzung) 1 Monat
Kürzbare Monate 2 Monate
Kürzung pro Monat (1/12) 1.67 Tage
Gesamtkürzung −3.33 Tage
Verbleibend 16.67 Tage
Hinweis: Bei Krankheit oder Unfall ist der erste Abwesenheitsmonat «frei» – die Kürzung beginnt erst ab dem 2. Monat.

Ferienkürzung nach Art. 329b OR

Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt Arbeitgebern unter bestimmten Umständen, den Ferienanspruch zu kürzen. Die Ferienkürzung ist in Art. 329b OR geregelt und hängt vom Grund und der Dauer der Abwesenheit ab.

Wann darf gekürzt werden?

Abwesenheitsgrund Freie Monate Kürzung ab Rechtsgrundlage
Krankheit / Unfall 1 Monat 2. Monat Art. 329b Abs. 1 OR
Schwangerschaft 2 Monate 3. Monat Art. 329b Abs. 3 OR
Militär- / Zivildienst 0 Monate 1. Monat Art. 329b Abs. 2 OR
Unbezahlter Urlaub 0 Monate 1. Monat Art. 329b Abs. 2 OR

Häufige Fragen

Wann darf der Arbeitgeber die Ferien kürzen?

Gemäss Art. 329b OR darf der Arbeitgeber die Ferien kürzen, wenn der Arbeitnehmer während eines Dienstjahres insgesamt mehr als einen Monat (bei Schwangerschaft: zwei Monate) an der Arbeitsleistung verhindert ist. Die Kürzung beträgt 1/12 des Jahresanspruchs pro zusätzlichen vollen Monat.

Kann der Arbeitgeber bei kurzer Krankheit Ferien kürzen?

Nein. Bei Krankheit oder Unfall ist der erste Abwesenheitsmonat «frei» – erst wenn die Abwesenheit einen vollen Monat überschreitet, darf für jeden weiteren vollen Monat 1/12 gekürzt werden.

Werden einzelne Krankheitstage zusammengezählt?

Ja. Die Abwesenheitstage werden über das ganze Dienstjahr zusammengerechnet. Wenn du z.B. 3× je 2 Wochen krank warst, sind das insgesamt 6 Wochen (~1.5 Monate).

Wie wird bei Schwangerschaft gekürzt?

Bei Schwangerschaft hat die Arbeitnehmerin einen besonderen Schutz: Die ersten zwei Monate der Abwesenheit sind «frei» und werden nicht angerechnet. Erst ab dem 3. Monat darf der Arbeitgeber kürzen.

Darf auf unter 4 Wochen gekürzt werden?

Der gesetzliche Mindestanspruch von 4 Wochen (bzw. 5 Wochen für Jugendliche unter 20) ist ein Minimum. Auch bei einer Kürzung darf dieser Wert nicht unterschritten werden.

Wichtig

Die Ferienkürzung ist eine Kann-Vorschrift – der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zu kürzen. Viele Arbeitgeber verzichten darauf, besonders bei kurzen Abwesenheiten.