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Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub?

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Lohn eingeben

Dein aktuelles Bruttoeinkommen.

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Entschädigung

Sieh deine Taggelder und Gesamtbetrag.

CHF/Monat
Durchschnittliches Bruttoeinkommen vor der Geburt
Dein Beschäftigungsgrad zum Zeitpunkt der Geburt
Gesamte Entschädigung
CHF 14'280
für 14 Wochen Mutterschaftsurlaub
Taggeld
CHF 173
80% des Tageslohns
Maximales Taggeld
CHF 220
gesetzliches Maximum

Berechnung

Monatslohn (brutto) CHF 6'500
Tageslohn (÷ 30) CHF 216.67
Entschädigung (80%) CHF 173.33
Anzahl Taggelder 98 Tage
Gesamte Entschädigung CHF 16'986.67
Gut zu wissen Die Mutterschaftsentschädigung muss bei der AHV-Ausgleichskasse beantragt werden – sie wird nicht automatisch ausbezahlt.

Elternzeit in der Schweiz 2025

Die Mutterschaftsentschädigung (MSE) und die Entschädigung des anderen Elternteils (VSE) werden über die Erwerbsersatzordnung (EOG) finanziert. Sie betragen 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal jedoch CHF 220 pro Tag.

Übersicht: Mutterschaft vs. Vaterschaft

Merkmal Mutterschaft Vaterschaft
Dauer 14 Wochen (98 Tage) 2 Wochen (14 Tage)
Entschädigung 80% des Lohns 80% des Lohns
Maximum pro Tag CHF 220 CHF 220
Maximale Entschädigung CHF 21'560 CHF 3'080
Bezugsfrist Ab Geburt, am Stück 6 Monate ab Geburt
Bezugsart Am Stück Wochen- oder tageweise

Voraussetzungen für den Anspruch

Um Anspruch auf Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung zu haben, musst du:

Häufige Fragen

Wie beantrage ich die Entschädigung?

Die Entschädigung muss bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragt werden – sie wird nicht automatisch ausbezahlt. In der Regel reicht dein Arbeitgeber den Antrag für dich ein. Selbständigerwerbende müssen den Antrag selbst stellen.

Wann beginnt der Mutterschaftsurlaub?

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt. Die 14 Wochen müssen am Stück bezogen werden – ein Aufschub ist nicht möglich.

Kann ich den Vaterschaftsurlaub aufteilen?

Ja! Der Vaterschaftsurlaub kann wochen- oder tageweise bezogen werden. Wichtig: Er muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt vollständig bezogen werden.

Was passiert bei Mehrlingsgeburten?

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge usw.) erhöht sich der Anspruch nicht. Es gelten die gleichen 14 Wochen für die Mutter und 2 Wochen für den Vater.

Gilt der Vaterschaftsurlaub auch für gleichgeschlechtliche Paare?

Ja. Seit 2024 heisst der «Vaterschaftsurlaub» offiziell «Urlaub des anderen Elternteils». Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren hat die Ehefrau der Mutter denselben Anspruch wie ein Vater.

Kann der Arbeitgeber mehr bezahlen?

Ja! Viele Arbeitgeber gewähren 100% Lohnfortzahlung während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs. Die EOG-Entschädigung geht dann an den Arbeitgeber. Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder das Personalreglement.

Kann ich unbezahlten Urlaub anschliessen?

Ja, viele Eltern verlängern den Elternurlaub mit unbezahltem Urlaub. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf – der Arbeitgeber muss zustimmen. Wichtig: Kläre vorgängig die Auswirkungen auf AHV, Pensionskasse und Versicherungen. Bei mehr als einem Monat unbezahltem Urlaub kann zudem der Ferienanspruch gekürzt werden (Art. 329b OR).